Es kann notwendig werden eine sogenannte "Verkehrsrechtliche Anordnung" zu beantragen.

Immer dann, wenn für die Arbeiten Parkplätze gesperrt, der Straßenraum eingeengt wird oder Fußgänger gefährdet werden können.

Wir übernehmen das für Sie ebenso wie eine fachgerechte, sichere  und zulässige Absperrung der Baustelle. Die hierfür notwendige Zertifizierung können wir nachweisen.